Der Streit darüber, welche Meinung im deutschen Internet als frei gelten darf und welche nicht geht weiter. Für die kölner Internetseite spickmich.de, die auch das Schulbewertungsportal schulradar.de betreibt ist nun ein weiterer juristischer Zwischensieg errreicht. Die Klage einer Lehrerin, die Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah, vor dem BGH wurde nun ebenfalls abgewiesen.
Mit Sicht auf das vor dem Landgericht Hamburg laufende Verfahren gegen die Schwesterseite Schulradar.de schon mal ein interessantes Urteil. Hier klagt jedoch die Schulbehörde, weil sie um den Ruf einer Ihrer Schulen (Grundschule Ratsmühlendamm) gefährdet sieht.
...doch damit nicht genug. Nachdem die Klage der Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfahlen vom Bundesgerichtshof abgewiesen wurde, geht die ganze Sache in Revision vor das Bundesverfassungsgericht.
Damit wird es dann also noch einmal spannend, obwohl man wohl erwarten kann, dass die Diskussion ob eine Benotung der Lehrer durch Schüler zulässig ist, wahrscheinlich immer noch nicht abgeschlossen sein wird.
Hier noch ein Hinweiß auf die freie Wirtschaft: Benotungen von Dienstleistungen sind hier zulässig und i.d.R. auch gerne gesehen - geben sie doch den benoteten Unternehmen die Möglichkeit an ihrem Angebot zu arbeiten. Ein ähnliches Bestreben ist zumindest für uns bei vielen Angehörigen der Lehrerschaft nicht zu erkennen. Schade eigentlich.
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